
Im Strafgesetzbuch (Deutschland) sind Delikte ausgewiesen, die außer auf Antrag auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt werden können. Nach herrschender Ansicht ist das besondere öffentliche Interesse eine Beurteilungsfrage im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Diese Ermessensentscheidung soll der Überprüfung durch...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Besonderes_öffentliches_Interesse

Das besondere öffentliche Interesse ist gemäß § 230 StGB Voraussetzung, wenn die Staatsanwaltschaft bei einer Körperverletzung von Amts wegen, d.h. ohne Strafantrag ermitteln will. Ein besonderes öffentliches Interesse, i.S.V. § 230 StGB wird z.B. anzunehmen sein, wenn der Täter einschlägig vorbestraft ist, roh oder besonders leichtfertigt...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/besonderesoeffentlichesinteresse.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.